Zwickau Webdesign / Geschäftsführerin: Michael Keller
Gewerbestraße 19 gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Kaufleuten und Freiberuflern.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Zwickau-Webdesign mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Zwickau Webdesign seiner Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Zwickau Webdesign in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 1.1 Widerruf
Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Webdesign-Agentur [Dein Firmenname], [deine Adresse], E-Mail: [deine E-Mail-Adresse]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Brief) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben – einschließlich der Lieferkosten (falls zutreffend) – unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 2 Leistungen von Zwickau Webdesign
(1) Zwickau Webdesign erbringt für Unternehmen umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Corporate Designs, des Onlinemarketings des Brandings/Markenaufbaus und der wordpressbasierten Webseitenerstellung sowie geschlossenen Websitetools wie onePage.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Zwickau Webdesign zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Zwickau Webdesign , bleibt der Vergütungsanspruch von Zwickau Webdesign unberührt.
(3) In Bezug auf die von Zwickau Webdesign zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Zwickau Webdesign hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Zwickau Webdesign ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Zwickau Webdesign inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.
(6) Weist der Vertragspartner Zwickau Webdesign an, etwaige Werbekampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Zwickau Webdesign insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Zwickau Webdesign nicht.
(7) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen selbst verantwortlich, auch wenn diese von Zwickau Webdesign vorgeschlagen/vorgelegt worden sind.
(8) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege des Kundenauftrags erforderlich werden, hat der Kunde Zwickau Webdesign sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(9) Die bei Zwickau Webdesign gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(10) Sofern Zwickau Webdesign Werbekampagnen für den Kunden realisiert, beinhaltet die Vergütung von Zwickau Webdesign kein Budget dafür. Etwaige Kosten von Drittanbietern (zB Facebook, Google) sind vom Kunden zu tragen und gegebenenfalls direkt an den Anbieter zu entrichten.
(11) Sofern der Kunde die Erstellung einer Webseite bucht, unterteilt diese Leistung sich in eine Konzipierungs- und eine Produktionsphase, welche unabhängig voneinander zu vergüten sind.